P.Lips. I 43: Am 18. Pharmuthi im Vorhof der unter Plusianos, dem ehrenwertesten Bischof,
stehenden katholischen Kirche. In dem statthabenden Schiedsverfahren zwischen der
Nonne Thaesis und den Erben des Besarion, wurde von dem genannten Bischof Plusianos
als Schiedsrichter in Gegenwart des Ratsherrn Dioskorides, Sohnes des Hymnion und
des E... alias Herakleios, Sohnes des Eith.... und des Diakons .... der Schiedsspruch
abgegeben dahin, daß entweder die Erben des Besarion Zeugen beibringen sollen, welche
die Thaesis überweisen der Wegnahme christlicher Bücher als von ihr geschehen und
sie (dann) dieselben zurückstellen solle, oder daß sie selbst einen Eid ablegen soll,
daß keine Wegnahme vollzogen worden ist und daß so alles das im Hause Hinterlassene
in zwei Teile <geteilt werden> und die Thaesis den einen Teil haben soll, die Erben
aber den andern, dieses aber geschehen soll innerhalb des 30. desselben Pharmuthi.
lat. Übers.: FIRA III, 183