Kaufvertrag über die Sklavin Stephane: Homologia ohne die zugehörige Diagraphe: Aurelia
Kyrillus, Tochter des Hierax, kauft von Aurelios Kastor alias Eudaimon die Sklavin
Stephane, genannt Stephanus.
13. Thoth im 5. Konsulatsjahr des Diocletianus und im 4. Konsulatsjahr des Maximianus,
im 10. Jahr des Gaius Aurelius Valerius Diocletianus und im 9. Jahr des Marcus Aurelius
Valerius Maximianus und im 2. Jahr des Flavius Valerius Konstantius und des Gaius
Valerius Maximianus
Inh. Verknüpfung
Die Fragmente P.Lips.Inv. 410 und 1258, wobei letzteres die linke obere Ecke von 410
darstellt, gehören zussammen mit P.Lips.Inv.275, 603 und P.Strab.inv.gr.2341b und
P.Strasb.inv. 2341a und beziehen sich alle auf den Kaufvertrag der Sklavin Stephane.
Tinte
schwarz
Kolumnenzahl
1
Zeilenzahl
34
Buchstabenhöhe
0.3 cm
Zeilenlänge
20.0 cm
Zeilenabstand
0.2 cm
Kolumnenhöhe :
18.6 cm
Schriftrichtung
parallel zur Faser
Editio princeps
P.Lips. I 4 (P.Lips. inv. 410); P.Poethke II 7, 1 (P.Lips. inv. 1258)
Editionen
P.Lips. inv. 410:M.Chr. 171, P.J. Straus, L'achat et la vente des esclaves dans l'Égypte romaine, S. 330-334.
P.Lips. inv. 1258: Reinhold Scholl: Neues zur Sklavin Stephane, in APF 53 (2024),
S. 93-105 (= P.Poethke II 7, 1).
P.Lips. I 4 (unvollständig): Datum. Es erklärt Aurelios Kastor alias Eudaimon, Ratsherr
des herrlichsten Antinoupolis mit dem Garanten, Fidejussor und Bürgen dieses Verkaufs
und aller darin geschriebenen Bestimmungen Aurelios Hermapollon alias Dioskoros, Sohn
des Didymos, aus Hermupolis, registriert im Quartier Ostkastell, ungefähr .. Jahre
alt, der Aurelia Kyrillous, Tochter des Hierax, von derselben Stadt Hermupolis, registriert
in demselben Quartier, ohne Geschlechtsvormund handelnd kraft Kinderrechts, unter
Zuziehung ihres Mannes Aurelios Hermias alias Kronios, gewesenen Exegeten, Eutheniarchen,
Ratsherrn, designierten Gymnasiarchen derselben Stadt Hermupolis, - daß er, der erklärende
Kastor alias Eudaimon, verkauft habe der Kyrillous eine Arbeitssklavin ... namens
Stephane, zubenannt Stephanous oder wenn sie mit sonst einem Namen gerufen wird oder
werden wird, von Geburt eine Kreterin, mit gerader Nase, eine Narbe habend über dem
Knöchel des rechten Fußes, ungefähr 20 Jahre alt, welche er auch selbst gekauft hat
[....] im 9. resp. 8. resp. 1. Jahr im Epeiph von Origenes, alias Sophroniskos, dem
Sohn des [...]on ......, unter Gewährleistung des [....., Sohnes des] ......, aus
der Phyle der Sosikosmier, Demos der Althaieer, gemäß der auf ihn, Kastor, von Origenes
ausgestellten Urkunde, welche Urkunde mitsamt der Steuererklärung und Anakrisis, die
er abgegeben hat an [......] alias Hippias, die gewesenen Exegeten und gegenwärtigen
Hypomnematographen, auch mitsamt der auf Origenes ausgestellten und ihm, dem Kastor,
überlieferten Vorbesitzurkunde über dieselbe Sklavin der Verkäufer Kastor der Käuferin
Kyrillous übergeben hat behufs der daraus entspringenden rechtsgültigen Sicherung
und Gewähr; welche Sklavin namens Stephanous er übergeben wird der Käuferin Kyrillous,
wie sie ist, unentreißbar, frei von heiliger Krankheit und Aussatz (?), den verabredeten
Kaufpreis aber, fünfzehn Talente in neuer kaiserlicher Silbermünze, macht 15 Silbertalente,
hat der Verkäufer Kastor von der Käuferin Kyrillous empfangen durch Anweisung bei
der Pächterbank in Hermupolis, im vollen Betrag, und es soll sein (folgen Gewährleistungsklauseln);
es hat aber die Käuferin bezahlt dem ... und der Agoranomie das Gebührende usf.
Berichtigung
BL VIII, 170; BL X, 95; BL XIII, 121
Editoren
Mitteis, L.
Straus, J.
Publikationserl.
Reinhold Scholl (29.3.2021)
Bemerkung
Unter P.Lips. I 4 ist in der Duke Databank of Documentary Papyri der Text nicht gegeben,
Ort und Datum sind dort falsch angegeben. Es wird der Text von M.Chr. 171 angezeigt.