P.Lips. II 129: (1. Hd.) Im 37. Regierungsjahr des Augustus, am 11. Pachon. Im siebenunddreißigsten
Jahr der Herrschaft des Augustus, am 11. des Monats Panemos, am 11. Pachon, im Dorf
Kerkeesis in der Polemonos Meris des arsinoitischen Gaues. (5) Es hat verpachtet Sigeris,
Sohn des Paopis, an Zoilos, Sohn des Horos, Perser von Abstammung, die ihm gehörenden
Aruren in zwei Parzellen, nämlich sieben im sogenannten (Kleros) des Kriton, und am
Wasserbecken des sogenannten (Kleros) des Kolophonios zwei weitere Aruren, so daß
es (10) im ganzen neun Aruren sind, auf fünf Jahre von dem kommenden 38. Jahr des
Augustus an gegen die Übernahme aller öffentlichen Lasten und der 20-Drachmensteuer
und der Heubündelsteuer. Und im letzten Jahr des Pachtverhältnisses wird er die dazugekommenen
zwei Aruren zurückgeben, (besät) mit Grünfutter zum Abweiden durch Schafe, und das
Land frei von Binsengestrüpp, Queckgras und jedem Unrat ---. (18) Im 37. Jahr des
Augustus, am 11. Pachon. Es wurde registriert durch Ptolemaios, den Notar von Kerke(esis).
(2. Hd.) (20) Ich, Zoilos, Sohn des Horos, haben von Sigeris, Sohn des Paopis, die
ihm gehörigen (Aruren) in zwei Parzellen in der Gegend von Tebtynis gepachtet, von
denen ich auch selbst in der Gegend von Tebtynis sieben Aruren Staatsland im sogenannten
(Kleros) des Kriton bewirtschaftete, und an der Südseite des Wasserbeckens des sogenannten
(Kleros) des Kolophonios zwei weitere Aruren, so daß es im ganzen neun Aruren sind,
für fünf Jahre vom kommenden achtunddreißigsten Jahr des Augustus an (30) gegen die
Übernahme der öffentlichen Lasten und der Zwanzigdrachmensteuer und der Heubündelsteuer.
Und ich werde im letzten Jahr des Pachtverhältnisses die zwei Aruren am Wasserbecken
im Brachzustand zurückgeben zum Abweiden durch Rinder und das Land frei von Binsengestrüpp
und Queckgras, alle (Aruren?) ---, wie es geschrieben steht.